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Führerscheinklassen
Erläuterungen zu den verschiedenen Führerscheinklassen finden Sie hier. Wir
bilden aus in den Führerscheinklassen B,
BE, A,
A1, M, C,
CE, D, DE.
Klasse B :
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Diese Führerscheinklasse hat keine Voraussetzungen
und ist unbefristet gültig. Mindestalter ist 18 Jahre.
Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer
dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe
der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 3500 kg nicht übersteigt) |
Klasse BE :
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Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die
Fahrerlaubnis Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen zur Erteilung
der Klasse B besitzt. Mindestalter ist 18 Jahre. Unbefristet gültig.
Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden
Fahrzeugkombinationen). |
Klasse A1
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Diese Führerscheinklasse hat
keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter
ist 16 Jahre. Klasse A1 schließt Klasse M ein.
Berechtigte Fahrzeuge:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn
sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
Klasse A begrenzt :
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Diese Führerscheinklasse hat
keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter
ist 18 Jahre. Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Berechtigte Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren
nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung
von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg. |
Klasse A unbegrenzt :
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Diese Führerscheinklasse hat
keine Voraussetzungen und ist unbefristet gültig. Mindestalter
ist 18 Jahre. Schließt die Klassen A1 und M ein.
Berechtigte Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als
50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h |
Klasse M
:
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Diese Führerscheinklasse hat keine Voraussetzungen
und ist unbefristet gültig. Mindestalter 16 Jahre.
Berechtigte Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die
zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
Fahrrädern aufweisen) |
Klasse C :
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Der Erwerb der Klasse C setzt
den Vorbesitz der Klasse B voraus. Mindestalter ist 18 Jahre. Die
Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5
Jahre möglich nach Vorlage von Ärztlichen- und Augenärztlichen
Gutachten.
Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis
7,5 t zgM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5) |
Klasse CE
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Der Erwerb der Klasse CE setzt
voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die
Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die
Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse
C erteilt werden. Mindestalter ist 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5
Jahre möglich nach Vorlage von Ärztlichen- und Augenärztlichen
Gutachten. Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis
7,5 t zgM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5) |
Klasse D :
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Diese Führerscheinklasse setzt Klasse B voraus. Die
Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5
Jahre möglich nach Vorlage von Ärztlichen- und Augenärztlichen
Gutachten.
Berechtigte Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit
mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz mit einer zulässigen
Gesamtmasse mit mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). |
Klasse DE
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Die Klasse DE beinhaltet BE,D1E,C1E. Voraussetzung
ist Klasse D. Mindestalter 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis wird für fünf
Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich nach Vorlage von
Ärztlichen- und Augenärztlichen Gutachten.
Berechtigte Fahrzeuge:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über
750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger. |
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| Fahrschule Helmke Telefon: 0421 / 3961707 |
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